Niedersächsische Corona-Verordnung, Die folgende Fassung tritt am 1. August 2020 in Kraft - Auszug
Können Schulen eigenverantwortlich eine „Maskenpflicht“ anordnen? Nein. Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht gilt in Niedersachsen für Fahrgäste des Personenverkehrs sowie beim Einkaufen. Link zu Niedersachsen.de
Foto: C. Usedom Hinzugefügt am 04.12.2005 um 9:29 Uhr | Klicks: 1059
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Bitte Frau Beyer fragen.
Es gibt 2 Fassungen: von der Vorstellung der Klassen 1/3 und von den Klassen 2/4.
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